Amtsblatt vom 06.10.2023

Publikationen Berzirksamtsblatt
Volksabstimmung vom 22. Oktober 2023

Eidgenössische Wahlen

  • Nationalratswahlen

Kantonale Wahlen

  • Ständeratswahlen

Die Urne ist im Rathaus an folgenden Zeiten aufgestellt:

Freitag,          20. Oktober 2023,          14.00 - 16.00 Uhr

Sonntag,       22. Oktober 2023,          09.00 - 10.00 Uhr

Der Gemeindevorstand

 

Grünabfuhr

Die nächste Grünabfuhr findet, Freitag, 20.10.2023, statt. Zur Grünabfuhr können kompostierbare Abfälle übergeben werden. Die Grünabfälle sind zusammengebunden (bis 1.50 m) in Gefässen oder in Papiersäcken bis spätestens 12.30 Uhr auf den üblichen Kehrichtsammelplätzen bereitzustellen. Kehrichtsäcke dürfen nicht verwendet werden.

Der Gemeindevorstand

 

Hundehaltung/Hundesteuer

Hunde sowie Junghunde, die im Laufe des Jahres in die Gemeinde eingeführt und gehalten werden sind der Gemeinde innert 10 Tagen zu melden. Die Hundesteuer ist pro rata zu entrichten. 

Jegliche Änderungen wie Adresse, Verkauf, Tod eines Hundes sind der Gemeinde sowie der Datenbank AMICUSzu melden. Die Registrierung als Neuhundehalter ist bei der Gemeinde vorzunehmen und die Registrierung der Hundedaten bei der Tierarztpraxis. Ein Hundehalterwechsel ist neu über die Gemeinde vorzunehmen gegen vorweisen der Originaldokumente (Heimtierausweis/Impfbüchlein).

Es ist auf dem ganzen Gemeindegebiet Trimmis und Ortsteil Says untersagt, Hunde ohne Aufsicht frei laufen zu lassen. 

Hunde sind ausserhalb gesicherter Bereiche im gesamten Wohngebiet (mit Ausnahme des eigenen privaten Bereichs) und in den Wildruhezonen an der Leine zu führen. 

Die Hundehalter stellen sicher, dass auch ausserhalb der erwähnten Gebiete Mensch und Tier durch die Hunde in keiner Art und Weise gefährdet oder belästigt werden. 

Hundehalter stellen weiter sicher, dass ihre Hunde nicht in Brunnen baden. 

Hundekot ist auf dem gesamten Gemeindegebiet (öffentlicher und privater Grund Dritter vor allem auch Wiesen, Weiden und an Feldwegen) unverzüglich gesetzeskonform zu entsorgen. Fehlverhalten wird gemäss Ordnungsbussenliste der Gemeinde Trimmis geahndet.

Der Gemeindevorstand

 

Abgabe Nachsuchbewilligung Schweisshunde – Steuerbefreiung 2024

Für die Befreiung der jährlichen Hundesteuer für Schweisshunde ist uns bis spätestens 31.12.2023 eine Kopie der im August 2023 durch das Amt für Jagd und Fischerei GR ausgestellten Nachsuchbewilligung abzugeben.

Die Gemeindeverwaltung

Erstellt am:
25.09.2023

Abfuhrkalender

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